Mitte Februar hat der Bundesrat beschlossen, dass auf Bundesstraßen auch Fahrverbote für LKW ab 7,5 Tonnen erlassen werden können. Voraussetzung ist, dass aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine entsprechende Gefahrenlage gegeben ist. (Quelle Drucksache 591/19)
Die Bürgerinitiative Pro Jöhlingen e. V. begrüßt es, dass eine ihrer zentralen Forderungen von der Politik aufgegriffen und in Gesetzesform ihren Niederschlag findet. Durch die Ausweisung eines Durchfahrverbotes für LKW ab 7,5 Tonnen auf dem Streckenabschnitt der B 293 zwischen Bretten und Berghausen kann ein nachhaltiger Beitrag zur Entlastung der innerörtlichen Verkehrssituation in Jöhlingen geleistet werden. Diese Lösung ist sehr kurzfristig, effizient und kostenminimal umsetzbar und bedarf keiner langjährigen Planung sowie kostenintensiver Baumaßnahmen. Ein weiterer Aspekt ist, dass das Naherholungsgebiet Attental vor einem unumkehrbaren Eingriff verschont und damit seine wichtige Funktion für Mensch, Klima und Natur erhalten bleibt.
Einer Ausweisung eines entsprechenden Durchfahrverbotes dürfte aus rechtlichen Gründen somit nichts mehr im Wege stehen, zumal ja das Regierungspräsidium Karlsruhe die Notwendigkeit einer OU-Jöhlingen B293 gerade mit den Argumenten begründet hat, die sich jetzt auch in der neuen Gesetzesvorlage für das Durchfahrverbot wiederfinden.
(https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B293-G30-BW-T2-BW/B293-G30-BW-T2-BW.html)
Die BI Pro Jöhlingen e.V. fordert die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung im Interesse der betroffenen Bürger und zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Jöhlingen auf, umgehend von den neuen rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen und mit Nachdruck Maßnahmen zur Realisierung des Durchfahrverbotes einzuleiten. Links zu diesem Artikel
Dieser Artikel ist am 5. März 2020 im Amtsblatt der Gemeinde Walzbachtal erschienen.
Außerdem kann er bei NARD und bei kraichgau.news nachgelesen werden.