Interview im Baden.TV über die Ortsumgehung Jöhlingen

Interview im Baden.TV über die Ortsumgehung Jöhlingen

Hier gelangen Sie zum Video: (https://baden-tv.com/parallelautobahn-und-populismusvorwurfe-johlingen-streitet-um-ortsumfahrung/)

Baden-TV Bericht vom 14. März 2018

Interview-Aussagen von Herr Burgey Gegendarstellung der BI

„Ja, wenn ich da zum Beispiel nehme, dass da geschrieben wird, eine dreispurige Autobahn soll da gebaut werden, dann wird es schon sehr bedenklich. Dreispurig wird die neue Streckenführung in den zwei Teilabschnitten von Wössingen kommend und von Berghausen kommend im Steigungsbereich.

Der Streckenbereich der durch dieses Attental durchgeht, der ist zweispurig.“

Die BI schreibt in den Unterlagen:

Flyer:
„Zukünftig haben wir eine dreispurige Bundesstraße und eine Brücke ohne Lärmschutz am Ort. Jöhlingen braucht keine Parallelautobahn!“

Broschüre:
„Wir wollen keine B 293 Umgehung, die zur „Parallelautobahn“ für den internationalen und überregionalen Schwerlastverkehr wird.“

Vom Bau einer dreispurigen Autobahn ist in keinster Weise die Rede. Ebenso geht aus den Unterlagen der BI eindeutig hervor, dass es sich beim dreispurigen Ausbau um eine Teilstrecke der Umgehung handelt und nicht um die gesamte Umgehungsstrecke.

Man sollte genau lesen und korrekt zitieren, ansonsten ist das schon sehr bedenklich und es besteht die Gefahr der Diffamierung.

Herr Burgey wird von der Redakteurin Frau D. Ackermann zu der Anmerkung der BI, dass keinerlei Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen seien, zitiert:

„Diesen Vorwurf hält Bürgermeister Burgey für nicht nachvollziehbar.
Im aktuellen Planungsstand sei Lärmschutz noch kein Thema. Erst im Rahmen der Planfeststellung würde geprüft, ob und wenn ja, welche Maßnahmen nötig seien.“

Das Regierungspräsidium erklärt auf seiner Webseite unter anderem:

“... Regelmäßig enthalten die Unterlagen einen Erläuterungsbericht …
* schalltechnische Unterlagen (Lärmberechnungen, vorgesehene Schallschutzmaßnahmen)
* Gutachten (Umweltverträglichkeitsstudien, Verkehrsuntersuchungen etc.) …“

Die BI hatte die Möglichkeit, die Lärmgutachten beim RP einzusehen! Die Unterlagen zeigen, dass ein aktiver Lärmschutz nicht vorgesehen ist.

Schon in einem BNN-Artikel vom April 2017 verweist das RP auf bestehende Lärmgutachten, die lediglich aktualisiert werden.

Das entspricht den Aussagen des RP gegenüber der BI.

Die Aussage entspricht nachweislich nicht den Tatsachen womit der Sachverhalt der „nicht zutreffenden Fakten“ zweifelsfrei erfüllt ist.

Einige, die da in der Nähe wohnen, wollen das Projekt verhindern, ist ja nachvollziehbar …“

Sowohl die Mitglieder der BI als auch ihre Unterstützer kommen nicht nur aus dem Attental sondern rekrutieren sich aus sämtlichen Ortsteilen Jöhlingens.

Die BI möchte eine umfassende Verkehrs- lösung, eine echte Problemlösung und keine Verlagerung der Verkehrsproblematik von einem Ortsrand an den anderen. Das zeigt, dass das Ziel der BI nicht Verhinderung sondern Veränderung ist und zwar in Richtung „ohne Neubelastung für Jöhlingen und seine Bürger“.

Die Äußerung von Herrn Burgey unterstellt wider besseren Wissens Unehrlichkeit in der Information der Bürger. Diese Äußerung muss entschieden zurückgewiesen werden.

“… aber dann sollen sie es der Einwohnerschaft öffentlich und für jedermann verständlich ehrlich erklären …“

Die BI schreibt in der Broschüre unter der Überschrift „Was wünschen wir uns?“ folgendes:

„Wir wollen, dass alle Bürger in Jöhlingen ausreichend informiert sind und wissen, was mit dem Bau der Umgehung tatsächlich auf sie zukommt.“

Wir haben unsere Informationen in einem Flyer und einer Broschüre verständlich und ausführlich dargelegt. Diese Unterlagen haben wir an alle Haushalte in Jöhlingen verteilt. Darüber hinaus wurden dann noch dieselben Inhalte auf unserer Homepage veröffentlicht.

Zudem wurden alle Bürger, auch Herr Burgey, schriftlich zu unserem Aktionstag am 04.03.2018 eingeladen. Damit haben wir jedem Bürger die Möglichkeit geboten, sich auch nochmals vor Ort zu informieren.

Herr Burgey ist der Einladung nicht nachgekommen und hat somit den Dialog mit dem Ziel, die Bürger öffentlich und verständlich zu informieren vermieden.

Die Forderung von Herrn Burgey nach Öffentlichkeit steht damit im Widerspruch zu seinem und dem Verhalten der Gemeinderäte.

Auch auf der Homepage der Gemeinde sind kaum Hinweise auf das geplante Projekt zu finden.

“… und dann sollen sie uns zum zweiten erklären, wie sie praktikable Alternativlösungen sich vorstellen.

Diese Aussage von Herrn Burgey ist nicht nachvollziehbar.

Die BI hat insbesondere unter Punkt 1 und 2 der Broschüre zu Alternativen Stellung bezogen.

Die BI hat sich in einem persönlichen Gespräch am 03. Januar bei Herrn Burgey vorgestellt – bereits neun Tage vor der Eintragung ins Vereinsregister.

Ein Schreiben an den Bürgermeister und
die Gemeinderäte folgte am 08. Januar. Dieses wurde erst am 10. März beantwortet.

Erklärungen sind nur möglich, wenn die Bereitschaft zu einem Austausch signalisiert und schließlich ermöglicht wird.

Stattdessen wird in der Zeitung ein Bericht mit Unterstellungen veröffentlicht, mit dem man versucht die BI in ein schlechtes Licht zu rücken.

Schade, die BI hätte sich einen sachlichen Dialog gewünscht.

Fazit zum Vorwurf Populismus und nicht zutreffende Fakten:

Mit dem Begriff „Parallelautobahn“ hat sich Herr Burgey genau einen Nebenaspekt aus unserer achtseitigen Broschüre herausgepickt und die damit verbundene Aussage auch noch verzerrt dargestellt.

Bei nicht nur oberflächlicher Betrachtung der Broschüre als Quintessenz unserer Anliegen ist eindeutig, dass mit dem Begriff „Parallelautobahn“ die Funktionalität dieser neuen Trasse im Gesamtkontext als Verkehrsverbindung zwischen Karlsruhe und Bretten angesprochen wird.

Von einem Bürgermeister als Repräsentant aller Bürger sollte man erwarten können, dass er sich als Dienstleister für die Anliegen jedes Bürgers sieht und nicht versucht, deren Anliegen durch verzerrtes Zitieren zu diskreditieren.

Wer so argumentiert sollte Populismus nicht anderen zuschieben.

Desweiteren ist die Aussage der Redakteurin von Baden TV zu korrigieren, wonach die geplante Bundesstraße im östlichen Verlauf, wenn sie zum überholen dreispurig wird, etwa 300 m von den Häusern entfernt sei.

Aus der folgenden Grafik ist ersichtlich, dass der geringste Abstand zur Wohnbebauung tatsächlich ca. 210 m beträgt und dass weiterhin eine nicht geringe Anzahl an Häusern ebenfalls einen Abstand von weniger als 300 m zum dreispurigen Teilstück aufweist.

Abstand der geplanten Strecke zur Bebauung